Störfall.
Sicherheitsmaßnahmen und Verhalten bei Störungen
Laut EU-Recht fällt der Betrieb des Berliner Erdgasspeichers (BES) unter die sogenannte Störfallverordnung. Wir sind daher gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen und Verhalten im Störfall zu informieren.
Was ist die Störfallverordnung?
Die Störfallverordnung ist eine rechtliche Bestimmung, die sich mit dem Umgang von gefährlichen Stoffen und Anlagen befasst. Sie ist in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Die Verordnung verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen, die gefährliche Stoffe verwenden oder lagern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Störfälle zu vermeiden oder zu begrenzen: BES analysiert die Gefahren, legt Schutzmaßnahmen fest und erstellt einen Sicherheitsbericht.
Was ist ein Störfall?
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und technischen Vorkehrungen kann es im laufenden Betrieb eines unterirdischen Speichers zu kurzzeitigen Betriebsstörungen kommen, etwa zu vorübergehender Geruchsbelästigung oder Lärmentwicklung durch Strömungsgeräusche. Eine Betriebsstörung wird erst dann zum Störfall, wenn ernste Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen besteht oder Umwelt, Kultur- oder Sachgüter geschädigt werden. Ein Störfall wäre beispielsweise die Ausbreitung einer brennbaren Erdgaswolke.
Sicherheit hat immer Vorrang
Betriebsstörungen können bei technischen Anlagen nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um Abweichungen vom Normalbetrieb, die keine Gefahr darstellen. Wir planen und arbeiten stets so, dass die Wahrscheinlichkeit von Störungen so gering wie möglich ist. Durch vielfältige Sicherheitsmaßnahmen sorgen wir außerdem dafür, dass sich aus einer technischen Betriebsstörung keine Störfälle entwickeln:
- Klare Vorgaben zum organisatorischen Ablauf und sorgfältig geprüfte Sicherheitsbauteile tragen dazu dazu bei.
- An besonders wichtigen Stellen sind die Sicherheitsmaßnahmen sogar doppelt vorhanden.
- So bliebe selbst der Ausfall eines gesamten Bauteils ohne Auswirkungen auf die Umgebung.
Die letzte Sicherheitsbefahrung durch die zuständige Behörde erfolgte am 20. Oktober 2016.
Durch Vorsorge Schäden vermeiden
Für den unwahrscheinlichen Fall von Störfällen haben wir zusammen mit den zuständigen Behörden und Rettungskräften Vorsorgemaßnahmen entwickelt, die Schäden von unseren Mitarbeitenden auf dem Betriebsgelände des Berliner Erdgasspeichers und den Bügerinnen und Bürgern im Umfeld der Speicheranlagen abwenden. Nach Vorgabe der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) §11, Absatz 1 informieren wir Sie über die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Fall eines Störfalls.
Welche Bereiche sind betroffen?
Unser höchstes Ziel ist, Gefahren von unserer Nachbarschaft und den Beschäftigten fernzuhalten. Darauf ist unser ganzes Handeln ausgerichtet. Für die vernünftigerweise auszuschließenden Fälle, in denen sich trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dennoch Störfalle ereignen, müssen unsere Nachbarinnen und Nachbarn trotzdem geschützt sein. Unabhängige Sicherheitsexpertinnen und -experten des TÜV haben ermittelt, wie weit sich der Gefahrenbereich in einem Störfall ausdehnen kann. Die betroffenen Flächen befinden sich innerhalb eines Kreises mit einem Radius von 70 Metern um die Bohrungen des Gasspeichers herum.
Was passiert im Störfall?
Im Störfall werden, nach vorgegebenem Plan, von der Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle die örtlichen Feuerwehren und andere externe Rettungsfunktionen eingesetzt. Zusätzlich werden die zuständigen Behörden wie etwa das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
eingeschaltet. Die betroffene Nachbarschaft wird durch Lautsprecherdurchsagen und/oder Rundfunkansagen gewarnt und über die Gefahrenlage informiert. Wenn nötig suchen Einsatzkräfte die Betroffenen persönlich auf.
Was kann ich im Störfall tun?
Im Störfall sollten Sie sich unbedingt an folgende Verhaltensregeln halten:
1. Im Freien quer zum Wind laufen
Ausgetretenes Gas und Rauch ziehen mit der Windrichtung. Entfernen Sie sich so schnell wie möglich von der Gefahrenquelle und laufen Sie entgegen der Windrichtung. Bitte bleiben Sie nicht im Gefahrenbereich!
2. Verletzte nicht selbst bergen
Überlassen Sie die Bergung von Verletzten den Rettungsdiensten, da bei Rettungsversuchen ohne entsprechende Ausrüstung Lebensgefahr besteht. Bergen Sie Verletzte nicht selbst, sondern benachrichtigen Sie so schnell wie möglich die Rettungsdienste.
3. Kinder sofort ins Haus rufen
Dort sind sie unter Ihrer Aufsicht und können nicht aus Unwissenheit falsch reagieren.
4. Im Haus bleiben
Bleiben Sie im Haus. Geschlossene Gebäude bieten einen besseren Schutz als der Aufenthalt im Freien.
5. Fenster und Türen abdichten
Halten Sie Ihre Fenster fest geschlossen und dichten Sie Türschwellen mit nassen Tüchern ab, damit möglichst wenig Außenluft eindringt.
6. Im Erdgeschoss aufhalten
Erdgas ist leichter als Luft. Deshalb sind tiefergelegene Räume im Allgemeinen sicherer. Wählen Sie aber einen Raum, der weder eine Heizungsanlage noch Kaminfeuerstelle hat, denn diese Feuerstellen haben in der Regel eine Außenluftansaugung.
7. Lautsprecherdurchsagen beachten
Feuerwehr, Polizei und andere Einsatzkräfte informieren Sie per Lautsprecher über nötige Verhaltensregeln. Folgen Sie bitte unbedingt diesen Anweisungen.
8. Radio einschalten
Falls nötig werden Meldungen über einen Störfall, Verhaltensregeln und Entwarnungen auch durch die regionalen Rundfunkstationen bekanntgegeben.
9. Telefon nicht blockieren
Damit wir Sie gegebenenfalls erreichen können. Telefonieren Sie nur im Notfall. Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung, um Hilfs- und Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
Wo finde ich mehr Infos?
Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen hat der Berliner Erdgasspeicher getroffen, um einen Störfall zu verhindern? Laden Sie jetzt das PDF-Dokument herunter, um mehr Infos zu erhalten: